Meldung von Änderungen betreffen die Beherbergung Dritter

Mitteilung über Änderungen bei der privaten Beherbergung von Gästen in Zimmern oder Ferienwohnungen gemäß Landesgesetz Nr. 12/1995.

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Beschreibung

Die unterzeichnende Person informiert den Bürgermeister über Änderungen ihrer Beherbergungstätigkeit, wie z. B. neue Zeiträume oder die Nutzung anderer Zimmer oder Ferienwohnungen. Es werden Anzahl, Ausstattung und Lage der Räumlichkeiten genau angegeben. Die meldende Person verpflichtet sich, auch künftige Änderungen der Bettenanzahl oder Räumlichkeiten der Gemeinde mitzuteilen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

15.01.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 08:30 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrbriefe

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht der Pfarrbrief zur Verfügung.