Verordnung über die Anlieferung von Grünschnitt

Verordnung zur Regelung der Ablieferung von Grünschnitt am Sammelplatz in Obervintl für die Bürger der Gemeinde Vintl.

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Veröffentlichungsdatum

27.02.2009

Beschreibung

Die Gemeinde Vintl stellt einen Sammelplatz für Strauch-, Hecken-, Rasen- und Blumenschnitt auf der Grundparzelle 201/6 in Obervintl zur Verfügung. Die Anlieferung ist nur für Privathaushalte der Gemeinde und nur samstags von April bis November zwischen 9:00 und 11:00 Uhr erlaubt, in Anwesenheit einer Aufsichtsperson. Verstöße gegen die Vorschriften werden gemäß den geltenden Bestimmungen mit Verwaltungsstrafen geahndet.

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Veröffentlichungsdatum

27.02.2009

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:56 Uhr

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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